AGB für den Ankauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Edelmetallen
1. Allgemeine Bestimmungen.
1.1. Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Ankauf von Gold, Silber, Platin und Palladium, die zwischen Ihnen (nachfolgend der „Verkäufer“ genannt) und dem Ankaufsshop www.schmuck-mann.de (nachfolgend der „Ankäufer“ genannt) geschlossen werden.
1.2. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.
2. Leistungen des Ankäufers – Vertragsgegenstand.
Der Ankäufer kauft ausschließlich Gold, Silber, Platin und Palladium (nachfolgend auch „Ankaufsgegenstand“ oder „Ankaufsgegenstände“ genannt) an.
Edelsteine, Halbedelsteine oder Modeschmuck kauft der Ankäufer nicht an. Edelsteine, Halbedelsteine oder Modeschmuck sind daher vor dem Versand an den Ankäufer von dem Ankaufsgegenstand zu entfernen.
3. Zusicherungen des Verkäufers / Informationspflichten des Verkäufers.
3.1. Zusicherungen des Verkäufers bzgl. des Ankaufsgegenstandes und Eigenschaften seiner Person. Um das Angebot des Ankäufers in Anspruch nehmen zu können, sichert der Verkäufer dem Ankäufer zu, dass er:
– volljährig und voll geschäftsfähig ist;
– seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat;
– der Verkauf des Ankaufsgegenstandes ausschließlich seinem privaten Interesse dient;
– im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt.
Der Verkäufer sichert dem Ankäufer weiterhin zu,
– dass der Ankaufsgegenstand in seinem Alleineigentum steht und nicht mit Rechten Dritter (z.B. Pfandrecht oder sonstigen Belastungen) belastet ist;
– dass der Ankaufsgegenstand nicht aus einer rechtswidrigen unerlaubten Handlung stammt und das mit dem Verkauf des Ankaufsgegenstandes auch nicht eine solche bezweckt wird.
3.2. Informationspflichten des Verkäufers
Der Ankäufer hat aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. des Geldwäschegesetzes) die Identität des Verkäufers und seine Eigentümerstellung zu kontrollieren und zu dokumentieren. Soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist, hat der Verkäufer auf Verlangen des Ankäufers seine Identität durch die Übermittlung einer Kopie seines Bundespersonalausweises nachzuweisen. Weiterhin hat der Verkäufer auf Verlangen des Ankäufers ggf. einen Eigentumsnachweis, z.B. durch Übermittlung entsprechender Belege, zu erbringen.
4. Prüfung der Ankaufsgegenstände.
Prüfung der Ankaufsgegenstände zur Wertermittlung der Ankaufsgegenstände ist es zwingend erforderlich, dass die Ankaufsgegenstände beschädigt oder in ihrer Funktionsweise komplett zerstört werden, um die Echtheit, das Gewicht, den Reinheitsgehalt bzw. die Karatzahl bestimmen zu können. Beispielsweise kann es erforderlich sein, Edelmetalle von Nicht-Edelmetallen zu trennen, weshalb Schmuckstücke eventuell zerlegt bzw. zerschnitten werden müssen.
Mit Zusendung der Ankaufsgegenstände erteilt der Verkäufer dem Ankäufer daher sein Einverständnis, dass die Ankaufsgegenstände durch den Ankäufer technisch durch Abrieb oder Zerschneidung, Zerlegung und / oder chemisch durch Behandlung mit Säuren bearbeitet werden dürfen. Sowohl die technische als auch die chemische Behandlung durch den Ankäufer führt dazu, dass die Funktionsweise der Ankaufsgegenstände z.B. zerstört und / oder die Ankaufsgegenstände beschädigt werden, ohne dass eine Reparatur dieser Schäden möglich wäre. Weitere Informationen zu dem Prüfverfahren erhält der Verkäufer hier:
www.schmuck-mann.de/schmuck-mann-so-funktionierts.
Sollte der Verkäufer weitere Fragen zu dem Prüfverfahren haben, kann er sich telefonisch an Manfred Manteufel Timmendorferstr. 75 22147 Hamburg (040/ 2193017) oder per E-Mail unter info@schmuck-mann.de an den Ankäufer wenden, der gerne Näheres erläutert.
5. Bewertung der Ankaufsgegenstände.
Sobald der Ankäufer den Ankaufsgegenstand gemäß vorstehender Ziffer 4. geprüft hat, ermittelt der Ankäufer auf Basis der Prüfergebnisse (Gewicht und Reinheitsgehalt bzw. Karatzahl) und der tagesaktuellen Rohstoffpreise, den Kaufpreis für den Ankaufsgegenstand.
6. Versand des Ankaufsgegenstandes an den Ankäufer.
6.1. Kosten und Risiko des Versandes der Ankaufsgegenstände an den Ankäufer.
Der Versand des Ankaufsgegenstandes an den Ankäufer erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers. Soweit der Verkäufer das Kaufpreisangebot des Ankäufers annimmt, werden Ihm die Kosten der Versendung mit Kaufpreiszahlung erstattet.
6.2. Inhaltsbeschreibung / Ankaufsformular
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Ankaufsgegenständen das unter www.schmuck-mann.de/ …. abrufbare Ankaufsformular beizulegen, welches vom Verkäufer vollständig auszufüllen und zu unterschreiben ist.
6.3. Hinweise zum Versand. Sofern der Verkäufer die Ankaufsgegenstände nicht persönlich abliefern möchte, weist der Ankäufer daraufhin, dass der Verkäufer Ankaufsgegenstände in einer neutral gehaltenen Kartonage von entsprechender Größe und Festigkeit verschicken sollte, um das Risiko des Abhandenkommens der Ware auf dem Postwege zu verringern.
Der Ankäufer empfiehlt zudem, die Warensendung zu versichern und eine Versandart zu wählen, die dem Verkäufer den Zugang seiner Warensendung beim Ankäufer bestätigt (z.B. versicherte Paketsendung über DHL oder UPS).
Der Ankäufer empfiehlt dem Verkäufer, die Ankaufsgegenstände – unabhängig von der gewählten Versandart – vor dem Versand zu fotografieren, um im Falle des Abhandenkommens der Ankaufsgegenstände auf dem Versandwege einen Nachweis über den Wert der Ankaufsgegenstände führen zu können.
7. Zustandekommen des Vertrages / Kaufpreiszahlung.
7.1. Auftrag zur Prüfung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes.
Mit Zusendung des Ankaufsgegenstandes erteilt der Verkäufer dem Ankäufer zunächst den Auftrag, die Ankaufsgegenstände gemäß Ziffer 4. kostenlos zu prüfen. Die Annahme des Prüfauftrages erfolgt durch die Prüfung des Ankaufsgegenstandes.
7.2. Angebot des Ankäufers zum Erwerb des Ankaufsgegenstandes / Annahme des Angebotes seitens des Verkäufers
Soweit der Ankäufer den Ankaufsgegenstand erwerben will, unterbreitet er dem Verkäufer innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Zugang des Ankaufsgegenstandes telefonisch, per E-Mail oder per Faxschreiben ein schriftliches Angebot auf Grundlage des von ihm ermittelten Preises. Das Angebot des Ankäufers kann der Verkäufer innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Zugang der Angebotserklärung schriftlich per E-Mail (schmuck-mann@gmx.de) annehmen oder ablehnen. Im Falle der Ablehnung des Kaufpreisangebotes wird dem Verkäufer der Ankaufsgegenstand nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 8. zurückgeschickt.
7.3. Zahlung des Kaufpreises
Soweit der Verkäufer das Kaufpreisangebot des Ankäufers annimmt, zahlt der Ankäufer an den Verkäufer den Kaufpreis zuzüglich der Versandkosten auf das vom Verkäufer benannte Konto innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Zugang der Angebotsannahmeerklärung. Die Kaufpreiszahlung enthält die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
8. Kein Widerrufsrecht des Verkäufers.
Der Ankäufer weist daraufhin, dass dem Verkäufer nach Vertragsschluss kein Widerrufsrecht gem. § 312 d Absatz 4 Nr. 6 BGB zusteht, da der vom Ankäufer berechnete Ankaufspreis Schwankungen unterliegt, auf die der Ankäufer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
9. Rücksendung des Ankaufsgegenstandes an den Verkäufer / Kosten und Risiko der Rücksendung.
9.1. Soweit der Verkäufer das Kaufpreisangebot des Ankäufers ablehnt, schickt der Ankäufer auf Verlangen des Verkäufers den Ankaufsgegenstand zurück. Das Verlangen des Verkäufers kann mündlich, fernmündlich (Telefon: 040/ 2193017) oder schriftlich (per Brief an Manfred Manteufel Timmendorferstr. 75 22147 Hamburg, per E-Mail an: schmuck-mann@gmx.de ausgeübt werden. Der Versand an den Verkäufer erfolgt binnen fünf (5) Werktagen nach Erhalt des Rücksendebegehrens.
9.2. Die Kosten der Rücksendung übernimmt der Ankäufer, soweit der Wert des Ankaufsgegenstandes einen Betrag von € 510,00 nicht übersteigt.
9.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs des Ankaufsgegenstandes geht auf den Verkäufer über, sobald der Ankäufer den Ankaufsgegenstand an das von ihm beauftragte Versandunternehmen übergeben hat.
10. Eigentumsvorbehalt.
Der Ankaufsgegenstand geht erst dann in das Eigentum des Ankäufers über, wenn der Verkäufer über den vom Ankäufer ermittelten und angewiesenen Kaufpreis tatsächlich verfügen kann.
11. Haftung
11.1. Der Ankäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Ankäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Ankäufer nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach vorstehenden Satz 1 oder Satz 2 gegeben ist.
11.2. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 10.1. gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Verkäufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Schlussbestimmungen.
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern dem Käufer hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.
12.2. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(Stand: Juli 2011)